Die Pflichten des Eigners

Bootsversicherer verzeichnen eine Zunahme an Schäden wegen mangelhafter Festmacherleinen und seemännisch nicht korrekt festgemachter Boote. Was ist zu tun, damit man im Schadensfall nicht zusätzlich belastet wird, weil die Versicherung wegen solcher Mängel eventuell nicht zahlt?

Heftige Gewitter, starke Sturm- und Orkanböen: Das Klima hat sich in den letzten Jahren global verändert und damit auch die Risiken und Gefahren für Boote, die den Kräften der Natur häufig relativ ungeschützt ausgesetzt sind. Bootseigner sind verpflichtet, Schaden mindernde Massnahmen zu ergreifen. Mit der Zunahme der Heftigkeit von Stürmen gewinnen diese Vorkehrungen zusätzlich an Bedeutung. Dabei ist das korrekte Vertäuen des Bootes, damit es bei allen Wetterlagen sicher liegt, einer der wichtigsten Punkte. Sollte nämlich nach einem Sturmschaden festgestellt werden, dass Festmacherleinen brachen, weil sie zu schwach dimensioniert oder durch langjährigen Gebrauch abgenutzt waren, könnten Versicherer ihre Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.