Gut vorgesorgt
Je nach Lebensalter interessieren Themen wie Vorsorge und Rente mehr oder weniger. Wer seinen Lebensabend auf eigenem Kiel geniessen möchte, befasst sich vielleicht besser früher als zu spät mit Vorsorgethemen. «marina.ch» hat bei der Asga Pensionskasse in St. Gallen nachgefragt.
Pensionskassen haben einen Verfassungsauftrag, wonach sie – zusammen mit der ersten Säule (AHV) – die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessenere Weise ermöglichen sollen. Dies sowohl im Alter als auch bei Invalidität oder für die Hinterbliebenen im Todesfall. «Eine gute Pensionskasse sollte idealerweise eine hohe Risikofähigkeit, eine gesunde Altersstruktur, eine angemessene Verzinsung, tiefe Risiko- und Verwaltungskosten sowie eine hohe Servicequalität bieten. Und sie soll die Bedürfnisse einer Firma perfekt bedienen können», erläutert Roman Bühlmann, Verantwortlicher Marketing und Kommunikation bei der Asga. Die Asga Pensionskasse ist als Genossenschaft organisiert. Dies sorgt für ein hohes Mass an Transparenz und ermöglicht den Mitgliedern eine direkte Einflussnahme. «Als autonome Kasse tragen wir sämtliche Risiken selber und schreiben Risikomanagement darum bei uns in Grossbuchstaben. Das zahlt sich aus: Unsere Mitglieder erhalten in der Regel bedeutend mehr Zins als der Bundesrat vorschreibt», so Bühlmann, «zudem bleibt jeder Franken im System und kommt immer dem Wohl unserer Mitglieder zu Gute.»
Nach Gesetz sind alle Arbeitnehmenden bei der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule) zu versichern, die bei der AHV angemeldet sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 050.– Franken erhalten. Löhne über dem gesetzlichen oberen Grenzbetrag von rund 88 000.– Franken können überobligatorisch versicherten werden. «Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten – entweder im Standardplan für alle Mitarbeitenden oder in einem separaten Kaderplan», sagt Andreas Wiprächtiger, Senior Account Manager und Vorsorgeexperte bei Asga. «Bei Löhnen über 132 000.– Franken kann im Rahmen eines 1e-Planes aus mehreren Anlagestrategien bei voller Risikopartizipation gewählt werden.»
Aufgrund von Lohnerhöhungen im Laufe der Berufskarriere oder von Erwerbsausfall während beispielsweise eines mehrmonatigen Segeltörns können Vorsorgelücken entstehen. Um diese Lücken zu schliessen kann sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnen, denn dadurch steigt das Alterskapital, zudem kann der Einkaufsbetrag von den Steuern abgezogen werden. Zu bedenken gibt Andreas Wiprächtiger: «Bei einem Kapitalbezug sollten drei Jahre vor Pensionierung keine Einkäufe mehr getätigt werden, da ansonsten die steuerlichen Vorteile aus diesen Einkäufen nachbezahlt werden müssen. Zudem sollte sichergestellt sein, dass die freiwilligen Einkäufe im Todesfall zusätzlich zur Auszahlung gelangen.» Auch lohnt es sich, den Zustand der PK abzuklären. Denn: «Sollte der Deckungsgrad der Pensionskasse unter 100 % liegen, ist ein Einkauf nicht zu empfehlen, da allenfalls das Altersguthaben inklusive der freiwilligen Einkäufe gekürzt werden könnte. Die höchste Rendite wird oft mit einer kurzen Anlagedauer in den letzten Jahren vor der Pensionierung erzielt, da aufgrund des tendenziell höheren Lohnes im Alter die Steuerprogression am höchsten und das Geld nur kurz gebunden ist», sagt Roman Bühlmann.
Weit vor dem Rentenalter können Gelder aus dem BVG beim Gang in die Selbstständigkeit sowie beim Kauf von selbstbewohntem Eigenheim bezogen werden. Einschränkend gibt Andreas Wiprächtiger zu bedenken: «Bei der nächsten grösseren Anschaffung auf See kann das Alterskapital vor der Pensionierung nicht helfen. Doch», ergänzt er mit einem Schmunzeln, «segelt es sich nicht viel unbeschwerter, wenn man sich seiner Altersvorsorge sicher ist?»
Nach Gesetz sind alle Arbeitnehmenden bei der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule) zu versichern, die bei der AHV angemeldet sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 050.– Franken erhalten. Löhne über dem gesetzlichen oberen Grenzbetrag von rund 88 000.– Franken können überobligatorisch versicherten werden. «Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten – entweder im Standardplan für alle Mitarbeitenden oder in einem separaten Kaderplan», sagt Andreas Wiprächtiger, Senior Account Manager und Vorsorgeexperte bei Asga. «Bei Löhnen über 132 000.– Franken kann im Rahmen eines 1e-Planes aus mehreren Anlagestrategien bei voller Risikopartizipation gewählt werden.»
Aufgrund von Lohnerhöhungen im Laufe der Berufskarriere oder von Erwerbsausfall während beispielsweise eines mehrmonatigen Segeltörns können Vorsorgelücken entstehen. Um diese Lücken zu schliessen kann sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnen, denn dadurch steigt das Alterskapital, zudem kann der Einkaufsbetrag von den Steuern abgezogen werden. Zu bedenken gibt Andreas Wiprächtiger: «Bei einem Kapitalbezug sollten drei Jahre vor Pensionierung keine Einkäufe mehr getätigt werden, da ansonsten die steuerlichen Vorteile aus diesen Einkäufen nachbezahlt werden müssen. Zudem sollte sichergestellt sein, dass die freiwilligen Einkäufe im Todesfall zusätzlich zur Auszahlung gelangen.» Auch lohnt es sich, den Zustand der PK abzuklären. Denn: «Sollte der Deckungsgrad der Pensionskasse unter 100 % liegen, ist ein Einkauf nicht zu empfehlen, da allenfalls das Altersguthaben inklusive der freiwilligen Einkäufe gekürzt werden könnte. Die höchste Rendite wird oft mit einer kurzen Anlagedauer in den letzten Jahren vor der Pensionierung erzielt, da aufgrund des tendenziell höheren Lohnes im Alter die Steuerprogression am höchsten und das Geld nur kurz gebunden ist», sagt Roman Bühlmann.
Weit vor dem Rentenalter können Gelder aus dem BVG beim Gang in die Selbstständigkeit sowie beim Kauf von selbstbewohntem Eigenheim bezogen werden. Einschränkend gibt Andreas Wiprächtiger zu bedenken: «Bei der nächsten grösseren Anschaffung auf See kann das Alterskapital vor der Pensionierung nicht helfen. Doch», ergänzt er mit einem Schmunzeln, «segelt es sich nicht viel unbeschwerter, wenn man sich seiner Altersvorsorge sicher ist?»