Die Schweiz – der berühmte Sonderfall

Die letztjährige Änderung in der Schweizer Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) sorgt zuweilen für Kopfschütteln. Die Schweiz fährt mit den verlangten 75-N-Auftrieb für Rettungswesten einen Sonderkurs. Der schöne Sommer hat zudem gezeigt, dass nicht alle Wassersportler wissen, was Sache ist.

Diesen Sommer kam man kaum an ihnen vorbei: an den Stand Up Paddlern. Wo es Wasser hat, da gibt es die Gelegenheit, Bretter zu mieten. Als Spaziergänger oder Badi-Besucher sah man die unterschiedlichsten Nutzer: Einige standen mit stoischer Ruhe auf dem Brett und genossen die Sonne, andere übten sich in gewagten Manövern. Gruppen wiederum veranstalteten Wettpaddeln. Das Ganze fand weit draussen auf dem See oder auch in Ufernähe statt. Vielerorts wurde sogar auf grösseren Flüssen gepaddelt. Immer mehr Fans der Trendsportart SUP kaufen sich selber Bretter, meist aufblasbare, um Platz zu sparen beim Transport. Beobachtete man die Paddler, die mal relativ ungeschickt, mal mit traumwandlerischer Sicherheit auf dem Brett standen, so fiel auf, dass nicht alle eine Rettungsweste trugen. Wohl herrschte nicht überall Klarheit, ob das wirklich nötig ist – beim Schwimmen muss man ja auch keine Rettungsweste tragen. Und auf Gummibooten in Ufernähe ist das auch keine Pflicht. Die Kantonspolizei Zürich erklärte in einer Mitteilung auf Facebook deshalb die Sachlage: «Die sogenannten SUP fallen unter die Gruppe Paddelboote, eine Untergruppe der Ruderboote.» Sie gelten demzufolge als Sportgeräte. Deshalb müsse beim Verlassen der Uferzone (300 Meter) sowie auf Fliessgewässern pro Person eine Schwimmweste mitgeführt werden.